Im Gegensatz zu der Grenzvermessung ist die Grenzanzeige kein gesetzlich geregeltes Verfahren.
In einem Vermessungstermin untersucht und vermisst der ÖbVI mit Hilfe der Unterlagen des Katasteramtes die Grundstücksgrenzen. Die dabei vorgefundenen Grenzzeichen werden farblich markiert, verloren gegangene Grenzsteine werden durch einen Holzpflock gekennzeichnet. Nach der Vermessung wird der Grenzverlauf den Antragstellern angezeigt und erläutert.

In diesem Verfahren wird keine Erklärung mit den Grenznachbarn aufgenommen. Die Übernahme der vor Ort festgestellten Tatsachen in das Liegenschaftskataster unterbleibt ebenfalls.

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