Die Baugenehmigungsbehörde kann nach § 81 BauO NRW einen amtlichen Nachweis verlangen, der die Einhaltung der Grundrissflächen und der Lage auf dem Grundstück sowie der Höhenlagen der baulichen Anlagen bescheinigt.

Der ÖbVI überprüft die Einhaltung der Baugenehmigung vor Ort und stellt anschließend die Bescheinigung aus.

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