Die Grenzvermessung ist eine hoheitliche Liegenschaftsvermessung. Es werden bereits bestehende Grenzen vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen.
Nach Abschluss der Vermessungsarbeiten wird den Beteiligten (Grenznachbarn) in einem Termin die erneute Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen bekannt gegeben und der Grenzverlauf erläutert. Soweit Grenzen erstmalig festzustellen sind, werden entsprechende Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümer in einer Urkunde aufgenommen.
Soweit nur Unklarheiten über den rechtmäßigen Grenzverlauf bestehen und keine Baumaßnahmen an der Grenze geplant sind, kann eine amtliche Grenzanzeige ein angemesseneres und kostengünstigeres Verfahren sein. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten.