Bei der Grundstücksteilung wird ein Grundstück in zwei oder mehr Grundstücke geteilt, bspw. um einen Teil veräußern oder die Grundstücksteile unterschiedlich belasten zu können. Sie wird durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchgeführt. Der ÖbVI berät Sie bei der geplanten Grundstücksteilung und erstellt Ihnen unter Beachtung der planungs- und bodenrechtlichen Festsetzungen einen Teilungsplan. Die Teilungsgrenzen werden in die Örtlichkeit übertragen und allen Beteiligten (Eigentümer, Grenznachbarn) vor Ort in einem Grenztermin bekannt gegeben.
Für bebaute Grundstücke muss die Teilung durch das zuständige Amt der Gemeinde genehmigt werden. Hierfür ist ein amtlicher Lageplan notwendig.